Checkliste für Unterweisungen und Belehrungen

Hier haben wir Ihnen eine Liste zusammengestellt, mit der Sie überprüfen können, ob Sie auch an alles gedacht haben.

Wann muss ich unterweisen?

  • Bei einer Neueinstellung
  • Bei Änderungen im Aufgabenbereich
  • Mindestens ein Mal jährlich
  • Bei Jugendlichen bis 18 Jahren alle 6 Monate
  • Nach Unfällen, Beinaheunfällen, Fehlverhalten von Einzelpersonen (Kann-Regelung) Wo steht das?
  • Arbeitsschutzgesetz §12
  • DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ §4
  • PSA-Benutzungsverordnung §3
  • Jugendarbeitsschutzgesetz §29
  • Betriebssicherheitsverordnung §12
  • Gefahrstoffverordnung §14
  • Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung §11
  • Röntgenverordnung §36 und Strahlenschutzverordnung §38


Eine Erstunterweisung bei neuen Mitarbeitern besteht aus:

Allgemeinen Unterweisungsthemen

Dazu gehören:

  • Brandschutz
  • Erste Hilfe
  • Verhalten im Notfall
  • Rechte und Pflichten des Arbeitnehmers
  • Ergonomie
    • Nutzung von Verkehrswegen
    • Sicherheitskennzeichnung …

 

Arbeitsplatzbezogenen Unterweisungsthemen

Das können sein:

  • PSA
  • Bekanntmachung und Erläuterung von Betriebsanweisungen
  • sichere Benutzung von Arbeitsmitteln
  • Umgang mit Gefahrstoffen
  • arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
  • richtige Arbeitsabläufe und Prozesse
  • sicherer Umgang mit Lärm
  • Hautschutz
  • Heben und Tragen
  • Strahlung
  • Hilfsmittel

Grundlage für die Themenfindung ist hier die Gefährdungsbeurteilung. Wer unterweist? Arbeitgeber oder von ihm schriftlich beauftragte direkte Vorgesetzte, Vorarbeiter, Meister oder andere fachlich und sachlich geeignete Personen mit Arbeitsplatzkenntnis?

Tipps für die Unterweisung:

  • Schweifen Sie nicht aus! Max. 30 Minuten. Orientieren Sie sich an einem Konzept mit einem definierten Lernziel!
  • Begrenzen Sie die Teilnehmerzahl auf maximal 15.
  • Sicherheitskurzgespräche (SKG) können nützlicher Teil einer Unterweisung sein.
  • Nutzen Sie unterhaltsame Medien (Film, Bild, Online-Tool …)
  • Stellen Sie Praxisbezug her! Am besten durch eine Übung.
  • Binden Sie die Mitarbeiter ein: Nehmen Sie Fragen ernst, animieren Sie zum Mitmachen. Fragen Sie nach und hören Sie zu.
  • Vermeiden Sie Störungen und Unterbrechungen.
  • Achten Sie auf Ihre Rhetorik: Vermeiden Sie Aussetzer, Stotterer, Übertreibungen, zu leises Sprechen … Sprechen Sie in „Ich- Botschaften“: „Ich erwarte“, „Ich möchte“, „Ich denke“ …
  • Fassen Sie alle Informationen in einem Handbuch, auf Blättern zur Ergänzung eines Ordners, in einer Mappe oder sogar anhand von Checklisten zusammen.
  • Treffen Sie am Ende von Unterweisungen Vereinbarungen. Das gilt speziell für anlassbezogene Unterweisungen.
  • Denken Sie daran, die Unterweisung zu dokumentieren und die Teilnehmer unterschreiben zu lassen!
Tags